Bund der Versicherten e.V.: Verletzte Aufsichtspflicht kann teuer werden

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Auch wenn Wasch- oder Geschirrspülmaschine über eine Sicherheitsvorrichtung verfügen, ist ein hundertprozentiger Schutz nicht gewährleistet. Deshalb rät der Bund der Versicherten, die Maschine nie ohne Aufsicht laufen zu lassen, besonders nicht in Abwesenheit. Tritt ein Schadensfall nämlich ein und war der Besitzer zum Zeitpunkt des Defekts nicht vor Ort, kann das böse Folgen haben, denn der Nutzer handelt somit grob fahrlässig und bleibt auf den Kosten sitzen, da die Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Auch soll man sich ständig vergewissern, ob sich die Maschine in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, laut BDV soll man den Wasch- oder Spülvorgang ”regelmäßig optisch und akustisch” überprüfen.

Der BdV rät den Verbrauchern deshalb, Spül- und Waschmaschinen nie unbeaufsichtigt zu nutzen und den Wasserzulauf nach der Nutzung zu schließen. Außerdem sollte immer ein AquaStopp vorhanden sein. Bei Maschinen, die von Werk aus über keinen AquaStopp verfügen, lässt er sich übrigens nachrüsten.

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